Das Mietobjekt darf ausschliesslich für das Verbringen privater Ferien genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen.
Mit Abschluss der Buchung kommt der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter rechtsgültig zustande. Der Mieter bestätigt im Buchungsprozess, dass er handlungsfähig ist (mindestens 18‑jährig) und rechtsgültige Verträge abschliessen kann. Die AGB gelten als akzeptiert, sobald der Mieter im Buchungsprozess das entsprechende Bestätigungsfeld aktiviert hat. Die Überweisungskosten gehen zu Lasten des Mieters („OUR‑Zahlung“).
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann der Vermieter nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und das Objekt anderweitig vermieten; er kann aber auch auf Vertragserfüllung bestehen und die Annullierungskosten einfordern.
Der Gesamtpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Buchung zu überweisen. Mit Zahlungsein-gang gilt die Reservation als definitiv bestätigt. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Ankunft, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Mieter ist selber für eine rechtzeitige Anreise verantwortlich. Allfällige Anreise-hindernisse (wie Verkehrsüberlastungen, geschlossene Strassen usw.) liegen in seinem Verantwortungsbereich. Bei Anreise aus dem Ausland orientiert sich der Mieter von sich aus rechtzeitig über die Einreisebestimmungen für die Schweiz.
Der Vermieter resp. Schlüsselhalter ist berechtigt, von den Personen einen Personalausweis zur Überprüfung deren Identität zu verlangen. Personen, welche im Mietvertrag nicht namentlich aufgeführt sind, dürfen weggewiesen werden. Der Mietzins bleibt im vollen Umfang geschuldet.
Der Mieter ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Hausgenossen einschliesslich Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Das Mietobjekt darf nur von den im Bu-chungsprozess angegebenen Personen bewohnt werden. Untermiete, Abtretung der Miete oder Überlassen des Mietobjektes an andere Personen sind nicht erlaubt.
Das Mietobjekt ist für maximal 6 Personen, einschliesslich Kinder, vorgesehen. Eine Belegung mit mehr Personen ist nur in Ausnahmefällen nach vorgängiger Rücksprache mit dem Vermieter und gegen Aufpreis möglich. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhal-ten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfäl-ligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren.
Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Miet-zins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Ist die Endreinigung im Mietpreis inbegriffen, so obliegt dem Mieter gleichwohl die Reinigung der Kü-cheneinrichtung, einschliesslich Geschirr und Besteck. Für Beschädigungen der Einrichtung und fehlendes Inventar usw. ist der Mieter ersatzpflichtig.
Bei einer Annullierung bis 30 Tage vor Anreise wird eine Stornogebühr von 40 % des Gesamt-preises erhoben.
Bei einer Annullierung weniger als 30 Tage vor Anreise ist der Gesamtpreis geschuldet.
Kann die Wohnung nach einer Annullierung weitervermietet werden, erstattet der Vermieter den Mietbetrag abzüglich einer Stornierungsgebühr von CHF 50.– zurück.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes oder Abbruch des Aufenthaltes bleibt der Gesamt-preis geschuldet.
Wir empfehlen dem Gast den Abschluss einer Reise- und Annullationsversicherung, welche die Kosten bei Krankheit, Unfall, Todesfall oder Elementarschäden übernimmt.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt usw.), behördliche Massnahmen, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten; ein Anspruch darauf besteht aber nicht. Weitere Ersatzforderungen sind ausge-schlossen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil für die nicht erbrachten Leistungen rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Hausgenossen, einschliesslich Gäste verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. Werden Schäden nach Rückgabe des Mie-tobjektes festgestellt, so haftet der Mieter auch für diese, sofern der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter (resp. seine Hausgenossen oder Gäste) die Schäden verursacht hat. Die Nutzung der Indoor-Rutschbahn und der Hängehöhle erfolgt auf eigenes Risiko. Die Mieter haften für ihre Kinder.
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse seitens des Mieters (einschliesslich Hausgenossen und Gäste), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
Der Vermieter untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechend diesen Vorschriften. Entsprechend der örtlichen Gesetzgebung kann der Vermie-ter verpflichtet sein, den Mieter und dessen Hausgenossen bei örtlichen Stellen anzumelden. Der Vermieter behält sich das Recht, zur Verfolgung berechtigter Interessen oder bei Verdacht auf eine Straftat, die Daten des Mieters resp. der Hausgenossen und Gäste an die zuständigen Stellen zu übermitteln oder Dritte mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen.
.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart. Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare vertraglich nicht abänderbare Gesetzesbestimmungen.
AGB – Stand: 20.03.2026